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Politisches System

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Stadtstaat ein Land (Gliedstaat) der Bundesrepublik Deutschland und zugleich als Stadt eine Einheitsgemeinde. Hamburg verfügt über eine lange Tradition als bürgerliche Stadtrepublik und ist heute gemäß der Landesverfassung ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Eine Trennung von gemeindlichen und staatlichen Aufgaben erfolgt nicht. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus, das das Landesparlament, die Hamburgische Bürgerschaft wählt, eigene Entscheidungen durch Volksgesetzgebung einbringt und in der Verwaltung, wie in den Deputationen mitwirkt.

Die Regierung des Landes ist der Senat, dessen Präsident der Erste Bürgermeister ist. Der Erste Bürgermeister wird seit Änderung der Verfassung 1996 direkt durch die Bürgerschaft gewählt, hat seitdem die Richtlinienkompetenz in der Politik und beruft seinen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und die übrigen Senatoren, welche von der Bürgerschaft bestätigt werden müssen. Jeder Senator leitet als Präses eine der Senatsbehörden, vergleichbar einem von einem Minister geleiteten Ministerium in anderen Ländern.

Zu Hamburgs Verfassungsorganen zählt neben Bürgerschaft und Senat zudem noch das Hamburgische Verfassungsgericht als Landesverfassungsgericht.

Auf der Ebene der jeweiligen Bezirke in Hamburg, wird mit den Bezirksversammlungen jeweils eine eigene Volksvertretung gewählt. Diese haben rechtlich allerdings die Stellung von Verwaltungsausschüssen, mit eingeschränkten Kompetenzen.

Auf überregionaler Ebene hat Hamburg einen Sitz (drei Stimmen) im Bundesrat und ist mit sechs Direktmandaten der Wahlkreise Mitte, Altona, Eimsbüttel, Nord, Wandsbek und Bergedorf-Harburg sowie weiteren Abgeordneten über die Landesliste im Bundestag vertreten. Hamburg ist Mitglied im Deutschen Städtetag und entsendet einen Vertreter in den Ausschuss der Regionen.

Eine Länderfusion, also ein Zusammenschluss Hamburgs mit anderen norddeutschen Ländern wird seit Jahrzehnten unter dem Begriff Nordstaat gelegentlich ins Gespräch gebracht. Aus dieser Diskussion ist eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, wie in der Metropolregion Hamburg oder gemeinsamer Einrichtungen, wie dem Statistikamt Nord hervorgegangen.

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